Abmahnung CSR Rechtsanwälte erhalten?
Nicht zahlen - Richtig verteidigen!
Bei der Verteidigung gegen Tauschbörsen-Abmahnungen entscheiden Taktik und Erfahrung. Wir haben Erfahrung mit über 12.000 Abmahnungen. Unsere Strategie: Ihre finanziellen Risiken und Aufwendungen minimieren.
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Bundesweite Hilfe gegen Abmahnschreiben der Kanzlei CSR Christoph Schmietenknop
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei CSR aus Ettlingen erhalten. Diese mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Pornofilmen in Internettauschbörsen ab. Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop vertritt folgende Rechteinhaber:
- Beate Uhse Licensing BV
- Trimax GmbH
- FunMovies
- Herzog Video e. K.
- Videoproduktion F. Rautner
- Foerster Media
- Oftly Goldwin GmbH
- GMV GmbH & Co. KG
- Private Media Group (Fraserside Holdings Ltd.)
- Purzel Video GmbH
- Medienbetrieb T. W., Inhaber Tim Wosnitza
- John Thompson Productions e. K.
Der Anwalt fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Schadensersatz von EUR 650,00 bzw. EUR 1.175,00.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt unkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
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Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von CSR?
Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.
Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Das Landgericht hat Ihren Internetprovider verurteilt, Ihre Adresse an die Abmahnkanzlei herauszugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber selbst Täter der Urheberrechtsverletzung war. Dies trifft oft nicht zu.
Wie stehen meine Chancen?
Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Diese Störerhaftung kann entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die anderen Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte (Mieter, WG) eine Störerhaftung begründen. Die Gerichte urteilen die Störerhaftung momentan noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Ich zahle EUR 100,00. Ist dann Ruhe?
Leider nicht! Ganz im Gegenteil. Jede Zahlung ohne Vergleich ist ein Schuldeingeständnis. Bezahlt man EUR 100,00 oder andere Teilbeträge an die Abmahnkanzlei, ist man vor Gericht chancenlos. Der auch von Anti-Abmahnanwälten oft zitierte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.
Jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis!
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Jede Unterlassungserklärung gilt lebenslang, auch die modifizierte. Sie muss juristisch einwandfrei sein, denn jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten.
Finger weg von der mitgeschickten oder einer selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Beide können ein Schuldeingeständnis darstellen. Haben Sie erst unterschrieben, kommt es auf die Rechtsmäßigkeit der Abmahnung gar nicht mehr an und Sie haften automatisch.
Unsere Unterlassungserklärung ist einwandfrei und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Unterlassungserklärung erledigt nur den Anspruch auf Unterlassung, nicht den Anspruch auf Bezahlung von Schadensersatz. Der Abgemahnte muss an CSR nur etwas bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig war (Täter oder Störerhaftung). Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Wie geht es nun weiter?
Wir werden sofort für SIe tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Seiten 1 und 2 des Abmahnschreibens
- Vollmacht, bitte auf folgenden Knopf klicken:
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
- Amann Rechtsanwälte
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- CSR
- CGM Rechtsanwälte
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen
- Fareds
- Hans-Dieter Henkel
- Kornmeier & Partner
- Lampmann Behn
- Lihl
- Negele Zimmel Greuter
- Nimrod
- Nümann Lang
- Marquort, Philipp
- Paulus
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute
- Rainer Munderloh
- Rübenach, Dr. Johannes
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schiek, Marco
- Schroeder, Lutz
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Sebastian, Daniel
- SKW Schwarz
- U+C Rechtsanwälte
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker



