ABMAHNUNG COPROTECT

Abmahnung durch die Kanzlei Coprotect wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes

Die Kanzlei Coprotect der Rechtsanwälte Dr. Michael Heidelbach und Dr. Walter Simon aus Stuttgart vertritt den Rechteinhaber Kalypso Media GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen.

Die Kanzlei verlangt eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR 450,00 zur Abgeltung von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten und Lizenzgebühren. Mit der Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Weiterhin ist zu klären, wieviel der geforderten Kosten bezahlt werden müssen.

Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen dieser Art zu einem fairen Pauschalpreis verteidigt. Es ist uns fast immer gelungen, die geforderten Kosten auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren. Ebenso geben wir für Sie unsere modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis ab.

Achtung! Machen Sie keine Experimente!

Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen. Wir kümmern uns um alles.

Telefon 07171.186866

Kostenlose telefonische Erstberatung.

Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen

Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).

Name *
Telefon *
E-Mail *
Abmahnkanzlei *
Forderung EUR *
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Über Ihren Internetanschluss wurden (egal ob von Ihnen, Ihrem Nachbarn über Ihr WLAN, ob wissentlich oder nicht!) urheberrechtlich geschützte Werke wie z. B. das Werk "Tropico 3" über eine Filesharingsoftware zum Download angeboten. Dies geschah rechtswidrig. Daher fordert z. B. der Rechteinhaber Kalypso Media Sie nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz auf.

Wie kommt die Kanzlei an meine Adresse?

Die Kanzlei hat Urheberrechtsverstöße von Ihrem Internetanschluss protokolliert und Ihre IP-Adresse ausfindig gemacht. Ihr Internetprovider musste daraufhin aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses Ihre Adresse an die Abmahnkanzlei weitergeben.

Wie stehen meine Chancen gegen die Abmahnung?

Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung war. Dies stimmt jedoch nur in den wenigsten Fällen. Daher prüfen wir, ob die Abmahnung in Ihrem Fall überhaupt rechtmäßig war.

Die Abmahnung bietet mehrere Angriffspunkte. In vielen Fällen hat nicht der Anschlussinhaber die Datei getauscht, sondern der Partner, Kinder, andere Mitbewohner oder der Nachbar. In diesen Fällen kann der Anschlussinhaber nur als sog. Störer haftbar gemacht werden, wenn er zumutbare Prüfungs- und Vorkehrungspflichten verletzt hat. Die Gerichte sind sich uneins bezüglich des zumutbaren Umfangs dieser Pflichten. Viele verlangen eine Sicherung des WLANs auf höchster Stufe, andere die ständige Überwachung der Familienmitglieder und die Einrichtung von Benutzerkonten auf den PCs. Der Anschlussinhaber kann somit für etwas bestraft werden, das er überhaupt nicht getan hat. Er muss die Einhaltung der zumutbaren Prüfungspflichten vor Gericht beweisen, was aufgrund der momenten Rechtsprechung sehr schwierig ist.

Unterlassungserklärung abgeben?

Zur Vermeidung des dargelegten Prozessrisikos raten wir in den allermeisten Fällen dazu, eine von uns abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abzugeben. Wir filtern aus der mitgeschickten Unterlassungserklärung alle Forderungen heraus, auf die kein Anspruch der Abmahner besteht. Eine strafbewehrte Unterlassungsvereinbarung verjährt nicht. Es besteht daher das jahrelange Risiko einer sehr hohen Vertragsstrafe. Daher muss die Vertragsstrafe sehr sorgfältig angepasst und geprüft werden.

Forderungen bezahlen?

Der Abgemahnte muss die geforderten Anwalts- und Lizenzkosten nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig - er also Täter oder Störer war - und die Anwaltskosten tatsächlich entstanden sind.

Neben der Fragwürdigkeit der Störerhaftung im Einzelfall bietet die Abmahnung der Kanzlei verschiedene Angriffspunkte, die wir meist zum Anlass nehmen, die geforderten Anwaltskosten angemessen zu reduzieren. Fraglich ist insbesondere die Erstattungsfähigkeit der geforderten Anwaltskosten. Hat die Kanzlei Ihrem Auftraggeber wirklich für jede Abmahnung Anwaltskosten berechnet? Weiterhin sind die geforderten Lizenzgebühren grundsätzlich verschuldensabhängig. Auch ist zweifelhaft, inwieweit Hash-Werte und IP-Adressen zuverlässige Beweise sind, insbesondere, wenn es sich um .zip- oder .rar-Dateien handelt. Oft werden Kostenprozesse aufgrund einer schwachen Verteidigung verloren, weil wesentliche Punkte überhaupt nicht aufgegriffen werden.

Der Erfolg gibt uns Recht.

Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Lesen Sie bitte auch unsere Rubrik "Fragen + Antworten" im Menü links.

Nicht bezahlen - Richtig verteidigen!

Wie geht es nun weiter?

Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!

Begrenzen Sie Ihre Anwaltskosten.

Bei Folgeabmahnungen entstehen weitere eigene Anwaltskosten. Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn:

  •  Sie eine Abmahnung wegen eines Musiksamplers  (z. B. German Top 100) erhalten haben;
  •  Sie oder Mitbewohner in den letzten Monaten  häufiger Tauschbörsen genutzt haben.

Zur Begrenzung Ihrer eigenen Anwaltskosten bieten wir Ihnen eine günstige Pauschale ("Honorarflatrate") an. Sie können uns dann beliebig oft beauftragen.

Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.