Daniel Sebastian Abmahnung – was tun?
Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Daniel Sebastian
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung von Daniel Sebastian aus Berlin erhalten. Dieser mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Liedern wie z. B. Nummer 1 - Patrick Losensky (alias Fler) / Encoded - Hardwell / New Kids Nitro - Original Soundtrack / One Night In Ibiza - Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller / Lucenzo feat. Don Omar Danza Kuduro / Fler - Spiegelbild / Die Atzen mit Nena - Strobo Pop / Ready 2 Go, Hello - Martin Solveig / Welcome to St. Tropez - DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna / Danza Kuduro - Lucenzo & Don Omar / Chris Brown feat. Benni Benassi – Beautiful People oder auch von Computerspielen wie German Airports / Botanicula / OMSI - Der Omnibussimulator / Chaos auf Deponia / Deponia / Harveys neue Augen / Mega Airport / Angeln - Deutsche Flüsse und Seen / Gemini Rue / Sonderfahrzeug - Simulator 2012 / Mega Airport München / Railworks 3 / Demolition Company und auch Filme bzw. Filmusik wie Chipmunks 3 / News Kids Nitro / 42 Werke in Internettauschbörsen ab. Er vertritt folgende Rechteinhaber:
- Aerosoft GmbH
- Astragon Software GmbH
- Marc Klammek und Florian Richter
- DigiRights Administration GmbH
- Daedalic Entertainment GmbH
- Halycon Media GmbH & Co. KG
- Patrick Losensky (alias Fler)
- Robert Diggs (RZA)
Er fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Beträgen wie EUR 680,00, EUR 750,00, EUR 850,00, EUR 1.250,00, EUR 1.800,00 bis hin zu EUR 4.800,00 auf.
Was tun? Bewahren Sie Ruhe! Unsere Kanzlei hat mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.
Achtung: Bei Musiksamplern wie The Dome, Bravo Hits, Future Trance oder German Top 100 Charts kommen in der Regel mehrere Folgeabmahnungen. Hiervor können wir Sie schützen, lesen Sie bitte weiter unter
Folgeabmahnungen verhindern.
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Daniel Sebastian?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln).
War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?
Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Fehler bei der IP-Ermittlung sind allerdings nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung rechtmäßig? Muss ich zahlen?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.
Grundsätzlich ist es jedem gestattet, seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In manchen dieser Fälle obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Belehrung- und Sicherungspflichten (so BGH), deren Einhaltung er darlegen muss. Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.
Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr
Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Filesharingabmahnungen ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.
Unterlassungserklärung abgeben?
Ja. In den allermeisten Fällen raten wir dazu, eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abzugeben. Unsere Unterlassungserklärung schützt Sie auch vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.
Kann ich mir selbst helfen?
Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Verteidigung kann die Sache erheblich verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Abmahnschreiben (mindestens die Seiten 1 und 2)
- die Vollmacht (bitte anklicken):
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
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