Johannes Rübenach Abmahnung – was tun?
Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Dr. Johannes Rübenach
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung des Rechtsanwalts Johannes Rübenach erhalten. Dieser mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie z. B. Armin van Buuran – Drowning in Internettauschbörsen ab. Er vertritt folgende Rechteinhaber:
- DigiProtect mbH
Er fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensersatz ab EUR 340,00.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung: Bei einer German Top 100 Single Charts-Datei sind weitere Abmahnungen zu erwarten. Weitere teure Abmahnungen können wir verhindern, siehe unten Kasten "Weitere Abmahnungen verhindern".
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln).
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.
Wie stehen meine Chancen?
Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten an Dr. Rübenach allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Abmahnschreiben (mindestens die Seiten 1 und 2)
- die Vollmacht (bitte anklicken):
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Weitere Abmahnungen verhindern
Bei Musiksamplern wie Bravo Hits, German Top 100 Single Chartcontainer, Future Trance oder The Dome sind weitere Abmahnungen und Forderungen in einer Gesamthöhe von über EUR 5.600,00 (bei Top 100-Container) zu erwarten. Wir können diese Abmahnungen und diese Kosten verhindern.
Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
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