Abmahnung Kenne & Partner?
Abmahnung von Kenne & Partner wegen Filesharing und Urheberrechtsverletzung
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der von Kenne & Partner erhalten. Diese Anwälte mahnen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen ab. Sie vertreten folgende Rechteinhaber:
- DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien
Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in einer Höhe von EUR EUR 480,00 zu bezahlen.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
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Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Über Ihren Internetanschluss wurden (egal ob von Ihnen, Ihrem Nachbarn über Ihr WLAN, ob wissentlich oder nicht!) urheberrechtlich geschützte Werke zum kostenlosen Download angeboten. Dies ist strafbar. Zudem fordert der Rechteinhaber Sie nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz auf.
Wie kommt die Kanzlei Kenne an meine Adresse?
Die Kanzlei Kenne und Partner hat in Zusammenarbeit mit der DigiRights Solution GmbH Ihre IP-Adressen ausfindig gemacht und die Urheberrechtsverstöße protokolliert. Dann hat man über einen richterlichen Beschluss den Internetprovider gezwungen, Ihre Adresse herauszugeben. Das ist vollkommen legal.
Was mache ich nach Erhalt der Abmahnung?
Halten Sie unbedingt die Frist für die Abgabe der Unterlassungerklärung ein! Andernfalls kann die Kanzlei Kenne eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Klage einreichen. Ebenso gilt es, die finanziellen Forderungen zu klären. Alles erledigen wir für Sie zu einem fairen Pauschalpreis.
Wichtig: Geben Sie auf keinen Fall die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht voreilig die geforderten Beträge! Wir raten in den allermeisten Fällen dazu, eine von uns erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Sache nicht unnötig, insbesondere finanziell, eskalieren zu lassen. Wir filtern aus der mitgeschickten Unterlassungserklärung alle Forderungen heraus, auf die kein Anspruch der Abmahner besteht, insbesondere die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Wichtig ist, die Unterlassungserklärung und das Begleitschreiben so zu formulieren, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellen. Gerade die modifizierte Unterlassungserklärung muss juristisch einwandfrei sein, weshalb es sich nicht empfiehlt, eine aus dem Internet heruntergeladene Unterlassungserklärung zu verwenden.
Muss ich die Forderungen bezahlen?
Derzeit ist die Rechtsprechung deutschlandweit zwar uneinheitlich, jedoch können die Abmahnanwälte vor einem Gericht klagen, das den Anschlussinhaber in Haftung nimmt, und zwar auf Unterlassung, Anwaltskosten und Schadensersatz. Der Anschlussinhaber haftet als sog. Störer dann, wenn er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Ein kleiner Hoffnungsschimmer ergibt sich, da die Gerichte diesbezüglich uneinheitlich urteilen, etwa, in welchem Umfang man Familienangehörige, insbesondere Kinder, zu überwachen hat. Ist eine Störerhaftung gegeben, so hat der Anschlussinhaber die Kosten des Abmahnanwalts zu bezahlen, jedoch keinen Schadensersatz. Nur derjenige haftet auf Schadensersatz der selbst Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war. Er muss selbstverständlich zumindest fahrlässig gehandelt haben. Eine solche Haftungsgefahr besteht insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber bei der Polizei Angaben zur Person des Täters gemacht hat. Generell stehen die Chancen eher sehr schlecht, die Überwachung des Internetanschlusses nachzuweisen, so dass das Gericht meist eine Störerhaftung als gegen ansehen wird.
Sie sollten sich nicht auf einen Prozess einlasen. Unsere Vorgehensweise beendet die Sache sicher, schnell und günstig.
Wie viel muss ich bezahlen?
Manche Gerichte in Deutschland verurteilen den Anschlussinhaber, sofern er Störer ist, beispielsweise auf die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von über EUR 800,00 für 1 Lied oder 1 Film, da die Streitwerte außerordentlich hoch sind. Je nach Einzelfall raten wir bei einer Abmahnung Kenne & Partner zu einem Vergleich, der die ursprünglich geforderten Kosten wesentlich unterschreitet und Sie meist inklusive unserer Kosten weniger bezahlen als ursprünglich von Kenne gefordert. Durch einen Vergleich beenden Sie alles sicher und relativ günstig, und zwar ohne weiteres Prozess-, Kosten- oder Abmahnrisiko.
Schützt die modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet vor den Abmahnkosten?
Nein! Die Abgabe der (modifizierten) Unterlassungserklärung führt lediglich dazu, dass der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers erfüllt ist. Damit wird ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindert. Manche Unterlassungserklärung aus dem Internet ist sogar gefährlich, weil sie die Wiederholungsgefahr gerade nicht ausräumt. Von dem Unterlassungsanspruchs zu trennen ist die Pflicht des zu Recht Abgemahnten, Schadensersatz zu leisten, insbesondere in Form von Anwaltskosten. Die Abmahner können also ihre Kosten einfordern, ganz gleich, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder nicht. Nur Spezialisten können Ihnen rechtssicher in dieser Sache helfen.
Abmahnschutzpaket
Sofern Sie in den letzten Monaten mehrere Musiktitel auf dem PC gespeichert hatten, können noch weitere Abmahnungen von anderen Rechteinhabern folgen. Momentan ist eine regelrechte Abmahnwelle im Gange. Die Chancen einer weiteren Abmahnung sind daher hoch. Weiterem finanziellen Schaden können Sie vorbeugen:
Wir bieten Ihnen ein Abmahnschutzpaket,
das Sie bei weiteren Abmahnungen vor der Zahlung der Anwaltskosten schützt, die meist den größten Teil der Forderungen der Abmahner darstellen. Vielen Mandanten hat das Abmahnschutzpaket geholfen.
Fragen Sie uns danach.
Der Erfolg gibt uns Recht.
Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Lesen Sie bitte auch unsere Rubrik "Fragen + Antworten" im Menü links.
Nicht bezahlen - Richtig verteidigen!
Wie geht es nun weiter?
Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:
- Seite 1 des Abmahnschreibens
- Auftragsformular:
Mandantendaten und Vollmacht
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Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!
- Amann Rechtsanwälte
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- CSR
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen
- Fareds
- Kenne & Partner
- Kornmeier & Partner
- Lampmann Behn
- Lihl
- Negele Zimmel Greuter
- Nümann Lang
- Marquort, Philipp
- Paulus
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute
- Rainer Munderloh
- Rübenach, Dr. Johannes
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schiek, Marco
- Schroeder, Lutz
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Sebastian, Daniel
- SKW Schwarz
- U+C Rechtsanwälte
- Vahrenwald & Kretschmer
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker

