Nimrod Abmahnung – was tun?

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Nimrod

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung von NIMROD (Bockslaff Scheffen GbR) aus Berlin erhalten. Diese mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen und Computerspielen wie z. B. Pflanzen gegen Zombies / Stronghold 3 / Bausimulator 2012 / Landwirtschafts Simulator 2011 / Flughafen Feuerwehr Simulator / Skiregionen Simulator / Bussimulator- & Cable Car-Simulator oder Filmen wie Kokoko oder Metpo (Metro) ab. Die Kanzlei Nimrod vertritt bzw. vertrat folgende Rechteinhaber:

  • 7Sixty Games LLC
  • Amselfilm Productions GmbH & Co. KG
  • Astragon Software GmbH
  • Profit Ltd.
  • rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

Die Anwälte fordern die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatzbeträgen von EUR 850,00 bzw. EUR 1.100,00 auf.

Was tun? Bewahren Sie Ruhe! Unsere Kanzlei hat mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Die mit Pen markierten Felder sind Pflichtfelder.

Anrede Pflichtfeld
Name Pflichtfeld
Telefon Pflichtfeld
E-Mail Pflichtfeld
Abmahnkanzlei Pflichtfeld
Forderung EUR Pflichtfeld
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung Nimrod?

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so BGH).

War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?

Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Fehler bei der IP-Ermittlung sind allerdings nicht ausgeschlossen.

Ist die Abmahnung rechtmäßig? Muss ich zahlen?

Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In manchen dieser Fälle obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Belehrung- und Sicherungspflichten (so BGH), deren Einhaltung er darlegen muss. Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.

Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr

Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Abmahnung von Nimrod ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.

Unterlassungserklärung abgeben?

Ja. Wir geben für unsere Mandanten in der Regel eine von uns sorgfältig modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis ab. Unsere Unterlassungserklärung schützt Sie auch vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.

Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.

Die Unterlassungserklärung beendet die Sache nicht. Die Abmahnkanzlei verzichtet niemals freiwillig auf den geforderten Schadensersatz, nur weil eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Geldforderungen stehen nach Abgabe der Unterlassungserklärung nach wie vor im Raum. Zentrale Aufgabe des Anwalts ist die juristisch präzise Argumentation, warum der Abgemahnte im Einzelfall weder Störer noch Täter ist und daher auch keine Zahlung leisten muss.

Kann ich mir selbst helfen?

Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Selbstvertretung in diesem komplizierten Rechtsgebiet kann getrost mit einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer verglichen werden. Es besteht ein ganz erhebliches Risiko, dass Sie die Sache damit verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.

Was müssen Sie jetzt tun?

Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  •  Kopie des Abmahnschreiben (mindestens die Seiten 1 und 2)
  •  die Vollmacht (bitte anklicken):

Vollmacht

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.