Abmahnung Paulus?
Nicht zahlen - Richtig verteidigen!
Bei der Verteidigung gegen Tauschbörsen-Abmahnungen entscheiden Taktik und Erfahrung. Wir haben Erfahrung mit über 12.000 Abmahnungen. Unsere Strategie: Ihre finanziellen Risiken und Aufwendungen minimieren.
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Bundesweite Hilfe gegen Abmahnungen der Kanzlei Paulus Rechtsanwälte
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei Paulus erhalten. Diese Anwälte mahnen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen durch Anbieten von Liedern wie z. B. Ilhama - Bei mir bist Du scheen (The Dome Vol. 60, VA Hot Party Hits Vol. 11, German Top 50 etc.) ab und vertreten dabei folgende Rechteinhaber:
- Grafton Hold LLP
Die Anwälte fordern eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzbeträge ab EUR 756,00.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung: Bei Musiksamplern wie The Dome, Bravo Hits, Future Trance oder German Top 100 / Top 50 Charts kommen meist mehrere Abmahnungen. Dies können wir verhindern, siehe unten Kasten "Weitere Abmahnungen verhindern".
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt unkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
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Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen
Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.
Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.
Ich zahle EUR 100,00. Ist dann Ruhe?
Leider nicht! Ganz im Gegenteil. Jede Zahlung ohne Vergleich ist ein Schuldeingeständnis. Bezahlt man EUR 100,00 oder andere Teilbeträge an die Abmahnkanzlei, ist man vor Gericht chancenlos. Der auch von Anti-Abmahnanwälten oft zitierte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.
Jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis!
Wie stehen meine Chancen?
Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Der Erfolg gibt uns Recht.
Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Lesen Sie bitte auch unsere Rubrik "Fragen + Antworten" im Menü links.
Nicht bezahlen - Richtig verteidigen!
Wie geht es nun weiter?
Wir werden sofort für SIe tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Seiten 1 und 2 des Abmahnschreibens
- Vollmacht, bitte auf folgenden Knopf klicken:
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Weitere Abmahnungen verhindern
Bei Musiksamplern wie Bravo Hits, German Top 100 Single Charts, Future Trance oder The Dome sind in der Regel weitere Abmahnungen zu erwarten. Wir können Sie vor den immensen Kosten dieser Folgeabmahnungen schützen.
Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
- Amann Rechtsanwälte
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- CSR
- CGM Rechtsanwälte
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen
- Fareds
- Hans-Dieter Henkel
- Kornmeier & Partner
- Lampmann Behn
- Lihl
- Negele Zimmel Greuter
- Nimrod
- Nümann Lang
- Marquort, Philipp
- Paulus
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute
- Rainer Munderloh
- Rübenach, Dr. Johannes
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schiek, Marco
- Schroeder, Lutz
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Sebastian, Daniel
- SKW Schwarz
- U+C Rechtsanwälte
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker



