Rechtsanwälte Rasch Abmahnung – was tun?
Bundesweite Hilfe bei Abmahnungen von Rasch
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung von Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg erhalten. Diese Kanzlei vertritt große Tonträgerhersteller und mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der illegalen Verbreitung von Musikalben in Internettauschbörsen ab. Sie vertritt Rechteinhaber wie
- Universal Music GmbH
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
Früher forderte die Kanzlei Rasch Schadensersatzbeträge von mehreren tausend Euro für hunderte Lieder, die in Tauschbörsen angeboten wurden. Diese Forderungen klagt die Kanzlei seit 2011 auch konsequent ein. Neuerdings mahnen die Hamburger Anwälte entweder ganze Musikalben oder mehrere Lieder aus German Top 100-Chartcontainern ab und fordern neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadensersatz von EUR 1.200,00 oder EUR 1.800,00.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Weniger an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung: Bei einer German Top 100 Single Charts-Datei sind weitere, sehr teure Abmahnungen zu erwarten. Dies können wir vor Erhalt der Abmahnung noch verhindern, siehe unten Kasten "Weitere Abmahnungen verhindern".
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Anwälte Rasch?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln).
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.
Wie stehen meine Chancen?
Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Bei der Kanzlei Rasch ist höchste Vorsicht geboten. Die Anwälte klagen die Forderungen seit 2011 konsequent ein. Für 1 Musikalbum werden Beträge um EUR 4.000,00 gerichtlich zugesprochen. Wir raten daher meist, sich außergerichtlich zu vergleichen.
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten senken. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Was müssen Sie jetzt tun?
Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Abmahnschreiben (mindestens die Seiten 1 und 2)
- die Vollmacht (bitte anklicken):
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Weitere Abmahnungen verhindern
Bei Musiksamplern wie Bravo Hits, German Top 100 Single Chartcontainer, Future Trance oder The Dome sind weitere Abmahnungen und Forderungen in einer Gesamthöhe von über EUR 5.600,00 (bei Top 100-Container) zu erwarten. Wir können diese Abmahnungen und diese Kosten verhindern.
Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
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