Abmahnung Sasse & Partner?

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung von Sasse & Partner

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner erhalten. Diese mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Serien wie The Walking Dead und Filmen wie Wild Seven / The Day / Expendables 2 - Back for War / Maximum Conviction / Kiss The Coach / In Guten Händen / Intouchable / Iron Sky / Gone / 1911 Revolution / A Beginner´s Guide To Endings / Nickelback - Here and Now / Apollo 18 / Korn - The Path of Totality / Ziemlich beste Freunde / A Dramatic Turn of Events - Dream Theater / Kein Mittel gegen Liebe / Alles Koscher / The Expendables / Lethal Justice / Tekken / Vampire Nation / Ong Bak - The New Generation oder IP Man 2 in Internettauschbörsen ab. Die Anwälte vertreten folgende Rechteinhaber:

  • AFM Records GmbH
  • Atlantic Streamholding LLC
  • Boje Buck Produktion GmbH
  • Edel Germany GmbH
  • Mindbase Music Management
  • Iron Maiden Holdings Ltd.
  • Pink Floyd Music Ltd.
  • Play It Again Sam SPRL
  • polyband Medien GmbH
  • Roadrunner Records GmbH
  • Senator Filmverleih GmbH
  • Splendid Film GmbH
  • UDR GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • WVG Medien GmbH

Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensersatz von oft EUR 800,00.

Was tun? Bewahren Sie Ruhe! Unsere Kanzlei hat mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, die Abmahnung abzuwehren und, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Die mit Pen markierte Felder sind Pflichtfelder.

Anrede Pflichtfeld
Name Pflichtfeld
Telefon Pflichtfeld
E-Mail Pflichtfeld
Abmahnkanzlei Pflichtfeld
Forderung EUR Pflichtfeld
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Sasse und Partner?

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln). Sofern die Abmahnung berechtigt war, muss der Abgemahnte Anwaltskosten und Schadensersatz bezahlen. Seit der industriellen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen sind diese immensen Geldforderungen in den Vordergrund gerückt.

War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?

Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Fehler bei der IP-Ermittlung sind allerdings nicht ausgeschlossen.

Ist die Abmahnung rechtmäßig? Muss ich zahlen?

Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, ein WLAN zu nutzen oder seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In allen Fällen obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten des Anschlusses (so BGH). Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.

Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr

Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Filesharingabmahnungen ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.

Unterlassungserklärung abgeben?

Ja. Wir geben für unsere Mandanten in den allermeisten Fällen eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis ab. Unsere Unterlassungserklärung schützt Sie auch vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.

Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.

Die Unterlassungserklärung beendet die Sache nicht. Die Abmahnkanzlei verzichtet niemals freiwillig auf den geforderten Schadensersatz, nur weil eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Geldforderungen stehen nach Abgabe der Unterlassungserklärung nach wie vor im Raum. Zentrale Aufgabe des Anwalts ist die juristisch präzise Argumentation, warum der Abgemahnte im Einzelfall weder Störer noch Täter ist und daher auch keine Zahlung leisten muss.

Kann ich mir selbst helfen?

Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Selbstvertretung in diesem komplizierten Rechtsgebiet kann getrost mit einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer verglichen werden. Es besteht ein ganz erhebliches Risiko, dass Sie die Sache damit verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.

Wie geht es nun weiter?

Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  •  Seiten 1 und 2 des Abmahnschreibens
  •  Vollmacht, bitte auf folgenden Knopf klicken:

Vollmacht

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.