Schulenberg & Schenk Abmahnung – was tun?
Hilfe bei Abmahnung von Schulenberg & Schenk im Auftrag verschiedener Rechteinhaber
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber und verschickt in deren Auftrag Abmahnungen an die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der illegalen Verbreitung von Filmen in Internettauschbörsen (sog. Filesharing).
Rechtsanwalt Matthias Hechler vertritt seit Jahren hunderte Mandanten bei Abmahnungen der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg und weiß, was zu tun ist. Lesen Sie sich einfach im Folgenden in das Thema ein oder kontaktieren Sie uns sofort für eine kostenlose Erstberatung.
Bislang haben Schulenberg & Schenk für folgende Rechteinhaber Abmahnungen verschickt:
- The Asylum LLC.
- Beate Uhse Licensing B. V.
- Elegant Angel
- Eroticplanet Wolfgang Embacher GmbH
- Forever Living Products Germany GmbH
- GMV Media GmbH und Co. KG
- G&G Media Foto-Film GmbH
- I-ON NEW MEDIA GmbH
- John Thompson Production
- Kick Ass Pictures Inc.
- KSM GmbH
- Mad Dimension GmbH
- MIG Film Gmbh
- PlayVision Media Group AG
- Purzel Video GmbH
- Raymond Bacharach
- Video Aktuell Betriebs GmbH
- VPS Film Entertainment GmbH
Mit der Abmahnung fordern die Anwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzbeträge ab EUR 1.298,00 bis EUR 1.598,00. Diese sollen alle Anwaltskosten und sonstigen Schadensersatz abdecken. Zu prüfen ist, ob diese Forderungen rechtmäßig sind.
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Bewahren Sie Ruhe. Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an oder nutzen Sie unser E-Mail-Kontaktformular für eine ebenso kostenlose Ersteinschätzung. Wir haben mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt und wissen, was zu tun ist.
Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.
Was ist eine Abmahnung von Schulenberg Schenk?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln).
War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?
Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt.
Ist die Abmahnung rechtmäßig?
Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.
Grundsätzlich ist es jedem gestattet, seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In manchen dieser Fälle obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Belehrung- und Sicherungspflichten (so BGH), deren Einhaltung er darlegen muss. Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.
Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr
Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Filesharingabmahnungen ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.
Unterlassungserklärung abgeben?
Zur Vermeidung eines sehr teuren Prozesses mit ungewissem Ausgang und komplexer Beweislage empfiehlt sich immer die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Unsere Unterlassungserklärung schützt zudem vor weiteren Abmahnungen.
Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.
Muss ich den geforderten Schadensersatz bezahlen ?
Die Abmahnkanzlei verzichtet niemals freiwillig auf den geforderten Schadensersatz, nur weil eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Ebenso wenig akzeptiert die Abmahnkanzlei Zahlungen von EUR 100,00, wie oft falsch zu lesen ist..
Vielmehr ist es die Hauptaufgabe des Anwalts, juristisch präzise zu argumentieren, weshalb weder Täter- noch die Störerhaftung greifen und die Forderungen somit rechtswidrig sind.
Kann ich mir selbst helfen?
Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Selbstvertretung in diesem komplizierten Rechtsgebiet kann getrost mit einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer verglichen werden. Es besteht ein ganz erhebliches Risiko, dass Sie die Sache damit verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.
Wie geht es nun weiter?
Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen. Wir werden dann sofort tätig und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern:
- Abmahnschreiben
- Vollmacht, bitte auf folgenden Knopf klicken:
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
- Rechtslage
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