Abmahnung SKW Schwarz?
Bundesweite Hilfe gegen Abmahnungen der Rechtsanwälte SKW Schwarz
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte erhalten. Die Kanzlei mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Verbreitung von Dateien wie z. B. Test Drive Unlimited 2 in Internettauschbörsen ab. Die Anwälte vertreten folgende Filmrechteinhaber:
- Capelight Pictures - Gerlach Selms GbR
- Wild Bunch Germany GmbH
- Atari Europe S.A.S.
Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzbeträge ab EUR 320,00 bzw. EUR 425,00.
Was tun? Bewahren Sie Ruhe! Unsere Kanzlei hat mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall. Unsere hochspezialisierte Anwaltskanzlei hat Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt unkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
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Senden Sie uns unverbindlich und kostenlos eine Anfrage. Sie erhalten in Kürze eine individuelle Einschätzung Ihrer Chancen und Möglichkeiten (* Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von SKW Schwarz?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln). Sofern die Abmahnung berechtigt war, muss der Abgemahnte Anwaltskosten und Schadensersatz bezahlen. Seit der industriellen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen sind diese immensen Geldforderungen in den Vordergrund gerückt.
War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?
Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Fehler bei der IP-Ermittlung sind allerdings nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung rechtmäßig? Muss ich zahlen?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.
Grundsätzlich ist es jedem gestattet, ein WLAN zu nutzen oder seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In allen Fällen obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten des Anschlusses (so BGH). Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.
Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr
Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Filesharingabmahnungen ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.
Unterlassungserklärung abgeben?
Ja. Wir geben für unsere Mandanten in den allermeisten Fällen eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis ab. Unsere Unterlassungserklärung schützt Sie auch vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.
Die Unterlassungserklärung beendet die Sache nicht. Die Abmahnkanzlei verzichtet niemals freiwillig auf den geforderten Schadensersatz, nur weil eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Geldforderungen stehen nach Abgabe der Unterlassungserklärung nach wie vor im Raum. Zentrale Aufgabe des Anwalts ist die juristisch präzise Argumentation, warum der Abgemahnte im Einzelfall weder Störer noch Täter ist und daher auch keine Zahlung leisten muss.
Kann ich mir selbst helfen?
Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Selbstvertretung in diesem komplizierten Rechtsgebiet kann getrost mit einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer verglichen werden. Es besteht ein ganz erhebliches Risiko, dass Sie die Sache damit verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.
Wie geht es nun weiter?
Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Seiten 1 und 2 des Abmahnschreibens
- Vollmacht, bitte auf folgenden Knopf klicken:
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Lenz
- Carsten Goethe
- Carvus Law
- CSR
- CGM Rechtsanwälte
- Daniel Sebastian
- Fareds
- Faustmann & Mielke
- Jeff Martin
- Johannes Rübenach
- Kornmeier & Partner
- Lihl
- Lutz Schroeder
- Negele Zimmel Greuter
- Nimrod
- Nümann Lang
- Marko Schiek
- Philipp Marquort
- MH Rechtsanwälte
- Rasch Rechtsanwälte
- Rainer Munderloh
- Sasse & Partner
- Scharnberg Hahn Bergmann
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Olaf Stöppel
- Tobias Selig
- U+C Rechtsanwälte
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker



