Abmahnung SKW Schwarz?

Abmahnung durch die Kanzlei SKW Schwarz wegen Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte erhalten. Die Kanzlei mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen (Filesharing) ab. Sie vertritt dabei folgende Filmrechteinhaber:

  • Capelight Pictures - Gerlach Selms GbR
  • Wild Bunch Germany GmbH

Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzbeträge ab EUR 320,00 bzw. EUR 425,00.

Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.

Achtung! Machen Sie keine Experimente!

Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen. Wir kümmern uns um alles.

Telefon 07171.186866

Kostenlose telefonische Erstberatung.

Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen

Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).

Name *
Telefon *
E-Mail *
Abmahnkanzlei *
Forderung EUR *
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von SKW Schwarz?

Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.

Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.

War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?

Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Das Landgericht hat Ihren Internetprovider verurteilt, Ihre Adresse an die Abmahnkanzlei herauszugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung können allerdings nicht ausgeschlossen werden.

Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?

Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber selbst Täter der Urheberrechtsverletzung war. Dies trifft oft nicht zu.

Wie stehen meine Chancen?

Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Diese Störerhaftung kann entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die anderen Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte (Mieter, WG) eine Störerhaftung begründen. Die Gerichte urteilen die Störerhaftung momentan noch uneinheitlich.

Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.

Kann ich mir selber helfen?

Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Dasselbe gilt für Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen. Die Zahlung von EUR 100,00 beendet die Sache nicht endgültig!

Die Unterlassungserklärung reicht nicht aus!

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Ja! Jede Unterlassungserklärung gilt lebenslang, auch die modifizierte. Sie muss juristisch einwandfrei sein, denn jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten.
Finger weg von der mitgeschickten oder einer selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Beide können ein Schuldeingeständnis darstellen. Haben Sie erst unterschrieben, kommt es auf die Rechtsmäßigkeit der Abmahnung gar nicht mehr an und Sie haften automatisch.

Unsere Unterlassungserklärung ist einwandfrei und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.

Forderungen bezahlen?

Fragen Sie uns! Die Unterlassungserklärung erledigt nur den Anspruch auf Unterlassung, nicht den Anspruch auf Bezahlung von Schadensersatz. Der Abgemahnte muss an SKW Schwarz nur etwas bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig war (Täter oder Störer). Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Der Erfolg gibt uns Recht.

Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Lesen Sie bitte auch unsere Rubrik "Fragen + Antworten" im Menü links.

Nicht bezahlen - Richtig verteidigen!

Wie geht es nun weiter?

Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!

Wirksamer Schutz vor Folgeabmahnungen?

Leider nicht möglich. Der erforderliche Aufwand ist unverhältnismäßig hoch. Sie können jedoch Ihre eigenen Anwaltskosten begrenzen. Wir bieten Ihnen eine günstige Pauschale ("Honorarflatrate"). Hierfür bearbeiten wir alle Folgeabmahnungen ohne Zusatzkosten. Folgeabmahnungen sind insbesondere zu erwarten, wenn:

  •  Sie eine Abmahnung wegen eines Musiksamplers
     (z. B. German Top 100) erhalten haben;
  •  Sie oder Mitbewohner in den letzten Monaten
     häufiger Tauschbörsen genutzt haben.

Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.

Vorbeugende Unterlassungserklärungen?

Finger weg! Erstens wird nicht jeder Down/Upload abgemahnt. Zweitens kann eine Unterlassungserklärung ein Indiz für Ihre Schuld sein: Kein Unschuldiger verpflichtet sich grundlos lebenslang zur Zahlung einer hohen Vertragsstrafe.
Ausnahme: Sie sind nicht der Anschlussinhaber und haben die Tat gegenüber der Abmahnkanzlei schon zugegeben. Dann kann man die Abmahnkosten durch vorzeitige Erklärung der Unterlassung vermeiden.