Abmahnung U+C Rechtsanwälte?
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten. Diese Anwälte mahnen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen wie z. B. Official Flava of Love Parody / 40+ Mama kanns nicht lassen / I fucked you and yo Mama / Lust For Young Busts / Nachbarin Gerda 13 / Anal Frenzy / Das Sex-Hotel / Sperma Party / Der Geschlechtsvollzieher / Belladonnas Party of Feet / Bachelorette Orgy / Das Tagebuch der Mia Magma / Freche Luder - abuse me 14 / Don´t make me beg 4 ab. Sie vertreten folgende Rechteinhaber:
- BB Video GmbH
- Concrete Jungle Productions Ltd.
- Crimson Cow GmbH
- DBM Videovertrieb GmbH
- DigiProtect GmbH
- Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH
- GMV GmbH & Co. KG
- INO GmbH
- Koch Media GmbH
- Magmafilm GmbH
- MJP Medien GmbH & Co. KG
- MMV – Multi Media Verlag GmbH
- Muschi Movie INO GmbH
- Puaka Video Production GmbH
- Purzel Video GmbH
- Silwa Filmvertriebs AG
- Videorama GmbH
Sie fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensersatz von EUR 650,00 pro Film.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Inkassoschreiben von Debcon?
Mittlerweile haben die U+C Rechtsanwälte offensichtlich Ihre 70.000 offenen Forderungen an das Inkassounternehmen Debcon verkauft. Von dort wird unseren Mandanten mitgeteilt, es handele sich um "unbestrittene Forderungen". Das ist falsch und der Gipfel der Unseriosität! Gerade weil die Forderungen bestritten wurden, haben unsere Mandanten nichts an U+C bezahlt. Ein Schufa-Eintrag wäre daher rechtswidrig und müsste sofort gelöscht werden.
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 800 Mandanten gegen U+C verteidigt, kein einziger wurde auf Zahlung verklagt! Gerne verteidigen wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
Kostenlose telefonische Erstberatung.
Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen
Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von U+C?
Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.
Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung U+C überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.
Wie stehen meine Chancen?
Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Kann ich mir selber helfen?
Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Dasselbe gilt für Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen. Die Zahlung von EUR 100,00 beendet die Sache nicht.
Die Unterlassungserklärung genügt nicht!
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten an U+C Rechtsanwälte allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Wie geht es nun weiter?
Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:
- Seite 1 des Abmahnschreibens
- Auftragsformular:
Mandantendaten und Vollmacht
.
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!
Begrenzen Sie Ihre Anwaltskosten.
Bei Folgeabmahnungen entstehen weitere eigene Anwaltskosten. Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen sind insbesondere zu erwarten, wenn:
- Sie eine Abmahnung wegen eines Musiksamplers
(z. B. German Top 100) erhalten haben; - Sie oder Mitbewohner in den letzten Monaten
häufiger Tauschbörsen genutzt haben.
Zur Begrenzung Ihrer eigenen Anwaltskosten bieten wir Ihnen eine günstige Pauschale ("Honorarflatrate") an. Sie können uns dann beliebig oft beauftragen.
Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
- Amann Rechtsanwälte
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- CSR
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen
- Fareds
- Kenne & Partner
- Kornmeier & Partner
- Lampmann Behn
- Lihl
- Negele Zimmel Greuter
- Nümann Lang
- Marquort, Philipp
- Paulus
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute
- Rainer Munderloh
- Rübenach, Dr. Johannes
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schiek, Marco
- Schroeder, Lutz
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Sebastian, Daniel
- SKW Schwarz
- U+C Rechtsanwälte
- Vahrenwald & Kretschmer
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker

