Abmahnung wegen Bilderverwendung?
Bundesweite Hilfe gegen Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung und Bilderklau
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich ein Schreiben eines Bildrechteinhabers oder einer Anwaltskanzlei in dessen Auftrag (sog. Abmahnung) wegen der unerlaubten Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes erhalten.
Man fordert von Ihnen, die Verwendung zu unterlassen sowie Auskunft über die Dauer und den Umfang der Verwendung sowie die Bezahlung von Anwaltskosten und fiktiven Lizenzgebühren.
Wir sind auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und seit Jahren auf diesem Gebiet tätig. Wir bearbeiten tausende Abmahnungen pro Jahr. Klicken Sie im Menü rechts auf die Weiterleitungen zu unseren Informationsseiten über die verschiedenen Rechteinhaber und Abmahnkanzleien.
Wie stehen meine Chancen gegen die Abmahnung und
wie ist die Rechtslage?
Geben Sie nicht die beigelegt Unterlassungserklärung ab! Sie stellt ein Schuldeingeständnis dar. Wir erstellen für Sie eine neue Unterlassungserklärung.
Die verschickten Abmahnungen sind pauschale Schreiben, die den Einzelfall nicht berücksichtigen. Zunächst ist in Ihrem speziellen Fall zu prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig war und wie Ihre Chancen stehen. Die Abmahnung bietet Angriffspunkte.
Unterlassungserklärung modifizieren!
Zur Vermeidung des dargelegten Prozessrisikos raten wir in den allermeisten Fällen dazu, eine von uns abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abzugeben. Wir filtern aus der mitgeschickten Unterlassungserklärung alle Forderungen heraus, auf die kein Anspruch der Abmahner besteht, insbesondere die Übernahme von Anwaltskosten sowie die (unübliche!) Vertragsstrafe von "mindestens EUR 10.000,00". Wichtig ist, die Unterlassungserklärung und das Begleitschreiben so zu formulieren, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellen. Gerade die modifizierte Unterlassungserklärung muss juristisch einwandfrei sein, weshalb es sich nicht empfiehlt, eine aus dem Internet herunter geladene Unterlassungserklärung zu verwenden.
Man sollte die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung einhalten. Damit wird ein sehr teures Gerichtsverfahren auf Unterlassung verhindert.
Forderungen bezahlen?
Nach Abgabe einer Unterwerfungserklärung gilt es, die Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen zu erledigen. Sie müssen grundsätzlich die Abmahnkosten nur bezahlen, sofern Ihnen eine Störerhaftung nachgewiesen werden kann.
Die Abmahnung bietet zudem verschiedene Angriffspunkte. Fraglich ist insbesondere, ob Sie Anwaltskosten zu erstatten haben, die die Kanzlei ihrem Auftraggeber unter Umständen überhaupt nicht in Rechnung gestellt hat. Die Schadensersatzpositionen sind ohnehin verschuldensabhängig. Die Abmahner gewinnen Kostenprozesse oft auch aufgrund einer schwachen Verteidigung, die wesentliche Punkte überhaupt nicht aufgegriffen hat.
Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.


