Abmahnung Waldorf Frommer?
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München
Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten. Diese Kanzlei mahnt momentan jährlich über 100.000 Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Charlotte Roche - Schoßgebete / Juwel - Frida Gold / Winx Club 3D-Das magische Abenteuer / New Moon - Biss zur Mittagsstunde / Die Superbullen / Shutter Island / Werner – Eiskalt / Konferenz der Tiere 3D / New Kids Turbo / Zeiten Ändern Dich / Pandorum / Die Päpstin / RED oder Vincent will Meer in Internettauschbörsen ab. Sie vertritt folgende Rechteinhaber:
- Argon Verlag GmbH
- AS Media GmbH
- Constantin Filmverleih GmbH
- EMI Music Germany GmbH & Co KG
- Hörbuch Hamburg HHV GmbH
- Majestic Filmverleih GmbH
- Sony Music Entertainment GmbH
- Tele München Fernseh GmbH
- Tiberius Film GmbH
- Universum Film GmbH
- Verlag DHV – Der Hörverlag
- Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
- Verlagsgruppe Random House GmbH
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
Die Rechtsanwälte fordern eine Unterlassungserklärung und Schadensersatzbeträge von in der Regel EUR 956,00.
Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.
Achtung! Machen Sie keine Experimente!
Filesharing-Recht ist nichts für den "Hausanwalt". Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 3.000 Mandanten gegen die Kanzlei Waldorf Frommer verteidigt. Lediglich drei Mandaten wurden auf Zahlung verklagt! Gerne verteidigen wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per
Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen.
Wir kümmern uns um alles.
Telefon 07171.186866
Kostenlose telefonische Erstberatung.
Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen
Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).
Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.
Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.
War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?
Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.
Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?
Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.
Wie stehen meine Chancen?
Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.
Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.
Forderungen bezahlen?
Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Was tun?
Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:
- Seite 1 des Abmahnschreibens
- Auftragsformular:
Mandantendaten und Vollmacht
.
Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!
Begrenzen Sie Ihre Anwaltskosten.
Bei Folgeabmahnungen entstehen weitere eigene Anwaltskosten. Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen sind insbesondere zu erwarten, wenn:
- Sie eine Abmahnung wegen eines Musiksamplers
(z. B. German Top 100) erhalten haben; - Sie oder Mitbewohner in den letzten Monaten
häufiger Tauschbörsen genutzt haben.
Zur Begrenzung Ihrer eigenen Anwaltskosten bieten wir Ihnen eine günstige Pauschale ("Honorarflatrate") an. Sie können uns dann beliebig oft beauftragen.
Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
- Amann Rechtsanwälte
- APW Rechtsanwälte
- Baek Law
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- CSR
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen
- Fareds
- Kenne & Partner
- Kornmeier & Partner
- Lampmann Behn
- Lihl
- Negele Zimmel Greuter
- Nümann Lang
- Marquort, Philipp
- Paulus
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute
- Rainer Munderloh
- Rübenach, Dr. Johannes
- Sasse & Partner
- Schalast & Partner
- Schiek, Marco
- Schroeder, Lutz
- Schulenberg Schenk
- Schutt Waetke
- Sebastian, Daniel
- SKW Schwarz
- U+C Rechtsanwälte
- Vahrenwald & Kretschmer
- Waldorf Frommer
- WeSaveYourCopyRights
- Zimmermann & Decker

