Abmahnung WeSaveYourCopyrights?

Bundesweite Hilfe gegen Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights erhalten. Diese Anwälte mahnen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen durch Anbieten von Liedern wie z. B. Jennifer Rush – The Power Of Love / Niemand (Was Wir Nicht Tun) - Joy Denalane / R.I.O. feat. U-Jean – Turn this club around / Animal / Miss Sunshine oder San Francisco - Cascada aus Samplern wie Bravo Hits, Kontor, Future Trance oder The Dome und vertreten dabei folgende Rechteinhaber:

  • Nesola GmbH
  • Mary Applegate
  • Zooland Music GmbH

Die Anwälte fordern eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatzbeträge ab EUR 450,00.

Was ist zu tun? Bewahren Sie Ruhe! Wir haben bereits mehr als 12.000 Abmahnopfer erfolgreich verteidigt. Gerne werden wir auch für Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis tätig. Unser Ziel: Wenig oder gar nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung schützt Sie vor weiteren Abmahnungen.

Achtung: Bei Musiksamplern wie The Dome, Bravo Hits, Future Trance, Ultimative Chartshow oder German Top 100 Charts kommen in der Regel mehrere Folgeabmahnungen. Hiervor können wir Sie schützen, lesen Sie bitte weiter unter Link Folgeabmahnungen verhindern.

Achtung! Machen Sie keine Experimente!

AusrufezeichenFilesharing-Recht ist ein rechtliches Spezialgebiet. Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall, sondern einem Experten mit jahrelanger Branchenerfahrung. Unsere Kanzlei hat bereits über 12.000 Mandanten erfolgreich verteidigt. Gerne vertreten wir auch Sie bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Die Kommunikation erfolgt umkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail und Post. Lassen Sie uns die unten genannten Unterlagen zukommen. Wir kümmern uns um alles.

Telefon 07171.186866

Kostenlose telefonische Erstberatung.

Kostenlose Einschätzung Ihrer Chancen

Nutzen Sie unverbindlich unser Formular. Sie erhalten sofort eine kostenlose Einschätzung (* Felder sind Pflichtfelder).

Name *
Telefon *
E-Mail *
Abmahnkanzlei *
Forderung EUR *
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Als Abmahnung bezeichnet man die Aufforderung, eine bestimmte Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Übernahme von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie.

Hauptzweck der Abmahnung ist die Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Nur die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung verhindert ein sehr teures gerichtliches Unterlassungsverfahren.

War die Herausgabe meiner Adresse rechtmäßig?

Ja. Es besteht der Verdacht, dass jemand rechtswidrig Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Ihr Provider war rechtlich verpflichtet, Ihre Adresse weiterzugeben. Fehler bei der IP-Ermittlung sind nicht ausgeschlossen.

Ist die Abmahnung überhaupt rechtmäßig?

Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder Täter oder verantwortlicher Störer war. Dies trifft oft nicht zu.

Kann ich mir selber helfen?

Leider nicht. Eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung aus dem Internet kann die Sache noch verschlimmern. Dasselbe gilt für Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen. Insbesondere eine Zahlung von EUR 100,00 beendet die Sache nicht endgültig, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar, was im Prozess eine Verteidigung unmöglich macht. Der auch von Anwälten oft falsch angeführte § 97a II UrhG gilt bei Filesharingfällen gerade nicht.

Die Unterlassungserklärung reicht nicht aus!

Wie stehen meine Chancen?

Mit anwaltlicher Vertretung tendenziell gut. Wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen hat, kann er zwar als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war, er sein WLAN gesichert und die Haushaltsmitglieder überprüft hat. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich.

Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Ja! Eine Unterlassungserklärung (auch die modifizierte!) ist lebenslang gültig. Jeder Verstoß kann Sie mehrere tausend Euro kosten. Die Erklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden.
Finger weg von der mitgeschickten oder selbstgebastelten Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sonst gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, an das Sie lebenslang gebunden sind. Unsere modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, sie wird immer akzeptiert und schützt Sie vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.

Forderungen bezahlen?

Fragen Sie uns! Die Abgabe der Unterlassungserklärung schützt nicht vor den immensen Kostenforderungen! Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten allerdings nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Der Erfolg gibt uns Recht.

Wir haben bereits tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute. Lesen Sie bitte auch unsere Rubrik "Fragen + Antworten" im Menü links.

Nicht bezahlen - Richtig verteidigen!

Wie geht es nun weiter?

Wir haben Ihnen die Beauftragung sehr einfach gemacht. Lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.
Wir bearbeiten Ihren Fall sofort nach dem Eingang der Unterlagen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern!

Weitere Abmahnungen verhindern

Bei Musiksamplern wie Bravo Hits, German Top 100 Single Charts, Future Trance oder The Dome sind in der Regel weitere Abmahnungen zu erwarten. Dies können wir für Sie kostengünstig verhindern, ohne, dass Sie an die diese Abmahnkanzleien etwas bezahlen müssen.

Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.