Zimmermann & Decker Abmahnung – was tun?

Hilfe bei Abmahnung Zimmermann und Decker

Wenn Sie auf diese Seite gestoßen sind, haben Sie vermutlich eine Abmahnung von Zimmermann & Decker Rechtsanwälte erhalten. Die Kanzlei mahnt die Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Verbreitung von Werken wie Rocco & Bass-T - Give Me Your Sign / Xavier Naidoo - Bitte Hör Nicht Auf Zu Träumen in Internettauschbörsen ab. Sie vertritt dabei folgende Filmrechteinhaber:

  • Tonpool Medien GmbH
  • Dramatico Entertainment Ltd.
  • Planet Punk Music GbR
  • Caroline von Brünken / Jens Ophälders

Die Kanzlei fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadensersatzbeträge zwischen EUR 425,00 und EUR 1005,40.

Was tun? Bewahren Sie Ruhe! Unsere Kanzlei hat mehr als 17.000 Abmahnopfer verteidigt. Gerne vertreten wir Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder gar nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Achtung: Bei Musiksamplern wie The Dome, Bravo Hits, Future Trance oder German Top 100 Charts kommen meist mehrere Abmahnungen. Dies können wir verhindern, siehe unten Kasten "Weitere Abmahnungen verhindern".

Die mit Pen markierten Felder sind Pflichtfelder.

Anrede Pflichtfeld
Name Pflichtfeld
Telefon Pflichtfeld
E-Mail Pflichtfeld
Abmahnkanzlei Pflichtfeld
Forderung EUR Pflichtfeld
Besonderheiten

Was ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Zimmermann & Decker?

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung an den Anschlussinhaber, Urheberrechtsverletzungen sofort zu unterlassen. Der Abgemahnte kann durch Abgabe einer ernsthaften Unterlassungserklärung ein sehr teures Gerichtsverfahren verhindern. Es besteht in jedem Fall eine Antwortpflicht des Abgemahnten (so OLG Köln).

War die Herausgabe meiner Adresse zulässig?

Ja. Ein Landgericht hat den Internetprovider verpflichtet, Ihre Anschrift an die Abmahnkanzlei weiterzugeben. Es bestand der Verdacht, dass jemand mit einer Tauschbörsensoftware illegal Dateien über Ihren Internetanschluss angeboten hat (Filesharing). Der Rechteinhaber hat bei einem Testdownload die dynamische IP-Adresse Ihres Anschlusses ermittelt. Fehler bei der IP-Ermittlung sind allerdings nicht ausgeschlossen.

Ist die Abmahnung rechtmäßig? Muss ich zahlen?

Das kommt darauf an! Die Abmahnschreiben sind Serienbriefe, in denen die Abmahner davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber entweder als Täter oder als sog. Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies trifft oft nicht zu.

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, seinen Internetanschluss an Dritte wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Mieter zu überlassen oder ein WLAN zu nutzen (BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens). In manchen dieser Fälle obliegen dem Anschlussinhaber allerdings zumutbare Belehrung- und Sicherungspflichten (so BGH), deren Einhaltung er darlegen muss. Die zentrale Rechtsfrage bei Filesharingabmahnungen ist, welche Prüfungspflichten im konkreten Fall bestanden haben und ob der Anschlussinhaber diese verletzt hat.

Mittlerweile gibt es unzählige Urteile verschiedener Gerichte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Störer. Bundesweit ist die Rechtsprechung momentan uneinheitlich. » mehr

Hier zeigt sich die Komplexität der Angelegenheit. Für eine juristisch optimale Verteidigung gegen Filesharingabmahnungen ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Nur ein spezialisierter Anwalt kann juristisch präzise formulieren, warum in Ihrem Fall gegebenenfalls die Störerhaftung nicht greift und Sie deshalb nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.

Unterlassungserklärung abgeben?

Ja. In den allermeisten Fällen raten wir dazu, eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abzugeben. Unsere Unterlassungserklärung schützt Sie auch vor weiteren Abmahnungen desselben Rechteinhabers.

Finger weg von der beigefügten Unterlassungserklärung und von Mustern aus dem Internet. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig (nicht nur 30 Jahre!). Ein Verstoß dagegen kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen. Die Unterlassungserklärung muss deshalb juristisch einwandfrei und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Dies kann in der Regel nur ein spezialisierter Anwalt.

Kann ich mir selbst helfen?

Nein! Reagieren Sie niemals selbst auf eine Abmahnung. Eine laienhafte Verteidigung kann die Sache erheblich verschlimmern. Was einmal gesagt oder geschrieben wurde, lässt sich später nicht mehr rückgängig machen. Unsere langjährige Praxis zeigt, dass Abgemahnte ohne Anwalt weitaus öfter verklagt werden als Abgemahnte, die von einer Spezialkanzlei vertreten werden.

Was müssen Sie jetzt tun?

Wir werden sofort für Sie tätig. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

  •  Kopie des Abmahnschreiben (mindestens die Seiten 1 und 2)
  •  die Vollmacht (bitte anklicken):

Vollmacht

Sie können alles faxen, mailen (.jpg oder .pdf) oder schicken. Faxnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf dem Formular.