Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Bilderverwendung auf Amazon Marketplace
Abmahnfalle Amazon: Urheberrechtsverletzung durch Dranhängen an fremde Verkaufsangebote
Das gesamte Verkaufsmodell Amazon Marketplace kommt durch ein rechtskräftiges Urteil des LG Nürnberg-Fürth (4 HK O 9301/10) ins Wanken. Dort nutzen tausende Händler die Artikelbeschreibungen inklusive Produktbilder anderer Verkäufer für ihre Produkte.
Der Verkäufer, der sich an eine EAN/ASIN dranhängt, konnte bislang davon ausgehen, dass er hierzu berechtigt war. Immerhin sehen die Amazon-AGB eine "vergütungsfreie, zeitlich unbefristete und umfassende Nutzungsrechteübertragung der Teilnehmer an allen Werken" auf Amazon vor. Amazon konnte somit die Bilderrechte auf alle weiteren Händler übertragen und so seinen Marketplace-Verkäufern entsprechende Produktfotos ohne viel Aufwand zur Verfügung stellen.
Rechteübertragung teilweise unwirksam
Diese Klausel ist nach Meinung der Nürnberger Richter überraschend und daher nach §§ 305c Abs. 1, 307 BGB teilweise unwirksam. Allerdings ist Vorsicht geboten. Dieses Urteil ist bereits auf vielen Internetseiten irreführend interpretiert worden. Entscheidend ist nämlich, dass die Lizenzeinräumung in den Amazon-AGB nur im Hinblick auf Namen, eingetragene Marken und Darstellungen unwirksam ist. Einem Namensträger sei es, so die Urteilsgründe, "nicht zumutbar, dass sein Name für Konkurrenzprodukte oder beliebige Personen verwendet wird, ohne dass ihm die Entscheidung hierüber verbleibt".
Demnach dürfte es nach wie vor rechtens sein, sich an Angebote anderer Händler dranzuhängen, wenn dessen Produktfotos nicht mit einem Namenseindruck oder Logo versehen sind.
Akkute Abmahngefahr
Angesichts der bundesweiten Zuständigkeit des LG Nürnberg-Fürth für Urheberrechtsverletzungen im Internet besteht nun höchste Abmahngefahr, wenn ein Verkäufer die Bilder eines anderen Anbieters mit Namen, Marke oder Unternehmenskennzeichen nutzt, ohne von den Nutzungsrechteinhaber hierzu berechtigt zu sein. Das Shopmodell von Amazon führte in der Vergangenheit bereits vielfach zu Irriationen unter den Verkäufern. Ein Verkäufer erstellt die Artikelbeschreibung und aufwändige Bilder. Die drangehängten Verkäufer sparen sich diesen Aufwand und können das gesamte Verkaufsangebot kostenlos nutzen und sich durch entsprechende Preispolitik noch vor den Angebotsersteller in der Verkäuferliste drängen.
Verdrängung von Konkurrenten von der EAN/ASIN
Das rechtskräftige Urteil des LG Nürmber-Fürth bietet die Gelegenheit, von unliebsamen Konkurrenten die strafbewehrte Unterlassung des Dranhängens an das eigene Produkt zu fordern, indemman seine Bilder mit Marke, Name oder Firma kennzeichnet. Eine Vertragsstrafe von in der Regel mehreren tausend Euro wird jeden Konkurrenten davon abhalten, fremde Angebote zu nutzen.
Von Wettbewerbern Unterlassung verlangen
Vielen Händer auf Amazon-Marketplace ist es ein verständliches Ärgernis, dass und wie sich Konkurrenten an das eigene Artikelangebot dranhängen. Es kommt nicht selten vor, dass dieser Konkurrent nicht einmal ein identisches Produkt, sondern eine andere Ware liefert. Bislang war es nur schwer möglich, unliebsame Konkurrenten abzuschütteln. Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth bietet die Möglichkeit, konsequent gegen derartige Mitbewerber vorzugehen. Rufen Sie uns an. Wir schätzen zunächst kostenlos Ihre Chancen und Möglichkeiten ein.
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