Aktuelle Abmahnung

Samstag, 25.September 2010

Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe fordern Vertragsstrafen i. H. v. EUR 5.001,00 ein!

Heute erreichten uns zwei erneute Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für den Rechteinhaber Anis Mohamed Youssef Ferchichi („Bushido“). Den Mandanten wird vorgeworfen, gegen eine Unterlassungserklärung aus dem Jahre 2009 verstoßen zu haben. Die Rechtsanwälte verlangen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit erhöhter Vertragsstrafensicherung sowie die Zahlung einer angeblich angemessenen Vertragsstrafe für den Verstoß gegen den Unterwerfungsvertrag in Höhe von EUR 5.001,00. Daher sollte man mit der Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen sehr sparsam sein. Wir empfehlen im Zweifel, lieber ein paar weitere Abmahnungen in Kauf zu nehmen, als sich vorbeugend “ins Blaue hinein” gegenüber 10-20 Rechteinhabern grundlos 30 Jahre lang zu verpflichten.

Achtung! Bezahlen Sie keine Vertragsstrafe in dieser Höhe freiwillig. Wir halten diese Vertragsstrafe nicht für angemessen. Fraglich ist, ob überhaupt ein Unterwerfungsvertrag zustande kam und ob ein schuldhafter Verstoß vorliegt.

Rufen Sie uns an: Telefon 07171.18 68 66.